§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Liegenschaftspflege, die zwischen Karin Loos, Dielhof 1, 36396 Steinau an der Straße („Auftragnehmerin") und einem unternehmerisch tätigen Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden.
(2) Mit Privatkunden für Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung schließen wir keine Verträge.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Angebot & Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, bis der Auftraggeber sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
(2) Jedes Angebot basiert auf einer persönlichen Begehung der Liegenschaft durch Karin Loos. Pauschalangebote ohne Vor-Ort-Termin werden nicht erstellt.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. Vertrag — typischerweise: Innenreinigung & Treppenhäuser, Außenanlagen & Gartenpflege, Müllmanagement, technische Sichtkontrollen.
(2) Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. Sonderreinigung, Entrümpelung, Fensterreinigung mit Gerüst) werden separat beauftragt und nach Aufwand abgerechnet.
(3) Foto-Doku ist Vertragsbestandteil bei laufenden Pflegeverträgen. Sie wird nach Bedarf als PDF an die im Vertrag benannte Ansprechperson übermittelt.
§ 4 Preise & Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Rechnungen werden monatlich rückwirkend gestellt und sind 14 Tage netto, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Rechnungen werden auf Wunsch im E-Rechnungs-Format (ZUGFeRD 2.x mit eingebettetem XML / XRechnung-konform) übermittelt.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
(5) Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Laufzeit & Kündigung
(1) Pflegeverträge werden in der Regel mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(3) Saisonale Leistungen (Garten, Winterdienst) können in separaten Modulen mit eigener Laufzeit vereinbart werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu Gebäudeteilen und Außenanlagen
- Information über bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte oder besondere Hausordnungsregeln
- Bereitstellung eines Wasser- und ggf. Stromanschlusses im Gemeinschaftsbereich
- Benennung einer eindeutigen Ansprechperson für laufende Abstimmungen
§ 7 Schlüssel & Zugangsberechtigungen
(1) Übergebene Schlüssel und Zugangscodes werden in einem versperrten, brandgeschützten Schlüsseltresor aufbewahrt und dokumentiert (Schlüsselordnung gem. DSGVO-Handreichung).
(2) Schlüssel werden nur an namentlich benannte Mitarbeiter ausgegeben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(3) Bei Vertragsende werden alle Schlüssel zeitnah an den Auftraggeber zurückgegeben; eine Quittierung ist beidseitig auszuhändigen.
§ 8 Drittleister & Fremdfirmen
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch eigene festangestellte Mitarbeiter. Qualifizierte Fremdfirmen setzen wir nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Information des Auftraggebers ein — etwa für Spezialgewerke (Gerüstbau, Schädlingsbekämpfung). Wir haften für diese wie für eigene Mitarbeiter.
§ 9 Mängelrüge & Nacherfüllung
(1) Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
(2) Wir haben das Recht zur Nacherfüllung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte zu.
(3) Foto-Doku gilt insoweit als Beweismittel, als sie den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Erbringung wiedergibt.
§ 10 Haftung & Versicherung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Versicherungsnachweis auf Anfrage.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt — insbesondere extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien — ruhen wechselseitige Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, sind beide Seiten zur Kündigung berechtigt.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Bewohnerdaten in Aushängen), wird ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Steinau an der Straße, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.